Zum Thema der Starts bei vom DTV nicht genehmigten Turnieren wurde auf Tanzsport.de folgender Hinweis veröffentlicht:

Auszug aus der DTV-Turnier- und Sportordnung 

Aus gegebenem Anlass weist das Präsidium daraufhin, dass gemäß TSO Abschnitt E 2.1 Paare, Solisten, Duos, Small Groups, Formationen und Mannschaften mit DTV-Lizenzen nur an solchen Wettbewerben teilnehmen dürfen, welche vom DTV genehmigt sind oder für die (auf Antrag oder generell) eine Starterlaubnis vom DTV erteilt wurde.

Das Präsidium

(DTV-News: Hinweis in eigener Sache (Link))

 


"Förderung im Nachwuchsleistungssport"


Ihr findet uns uns auch auf